Ausbildungsvergütung 2019 ihk

Durch die Änderung des Berufsbildungsgesetzes ab dem 1.1.2020 haben wir auf der letzten Seite einige Hinweise für die Anwendung der neuen Mindestausbildungsvergütung für die .

Tarifliche Ausbildungsvergütungen: Ergebnisse für 2019

29.01.2020 | Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2019 – Zentrale Ergebnisse1

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober aus.2 Im Jahr 2019 lage die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Gesamtdurchschnitt bei 939 € pro Monat. Sie erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 3,8 Prozent. Damit lag die Anstieg in etwa auf demselben Niveau wie 2018 (3,7 %, vgl. Beicht 2019). In Ostdeutschland fiel der Anstieg mit 5,1 Prozent stärker aus als in Westdeutschland3 mit 3,7 Prozent. Mit 941 € waren die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen in Westdeutschland rund 4,0 Prozent höher als in Ostdeutschland mit 905 €. Das ost- und westdeutsche Tarifniveau hat selbst somit weiter angenähert, 2018 wurden in Ostdeutschland erst 95 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht.

Hintergrundinformationen zur BIBB-Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen

Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen hat im BIBB eine lange Tradition (vgl. Beicht 2011). Für das westdeutschen Bundesländer liegen Daten seit 1976 vor, seitdem 1992 werden auch die ostdeutschen Bundesländer einbezogen. Das geltenden Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen in rund 500 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands bilden die Grundlage der Auswertungen. Die aktuellen Angaben zu den dort festgelegten Vergütungssätzen werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Gemeinschaftliches (BMAS) aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt und durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die weiter nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind.

Auf dieser Datenbasis werden Vergütungsdurchschnitte für das gesamte Bundesgebiet berechnet. Für das Jahr 2019 wurde das bisherige Berechnungsweise umgestellt. Das neue Verfahren nutzt das Berufsbildungsstatistik, die durch die in ihr enthaltenen Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region eine Verbesserung der Zuordnung der Tarifverträge und damit eine Verbesserung der Schätzung der durchschnittlichen tariflichen Vergütung je Beruf ermöglicht. Zusätzlich wurden Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben in die Berechnung einbezogen (vgl. ausführlich Wenzelmann und Schönfeld 2020).4

Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe einbezogen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) im dualen System der Berufsausbildung, d. h. in Betrieb und Berufsschule, ausgebildet werden und denen ein Tarifvertrag zugeordnet werden kann. Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Wirtschaftszweig berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tarifmäßigen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.

In der BIBB-Datenbank Tarifmäßige Ausbildungsvergütungen werden nur stärker besetzte Berufe ausgewiesen: Siehe liefert Informationen zu allen Berufen, die bereits in den Vorjahren in der Datenbank enthalten waren und zum 31.12.2018 nach der Berufsbildungsstatistik eine Besetzungsstärke von mindestens 300 Auszubildenden im Bundesgebiet hatten. Schwächer besetz Berufe werden nicht mehr berücksichtigt. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betroffenen Beruf gibt. In die Datenbank neu aufgenommen werden Berufe ab einer Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden:

https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Einige stark besetzte Berufe können nicht berücksichtigt werden, da siehe in Bereichen ausgebildet werden, in denen keine tarifmäßigen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen wurden. Dies betrifft z. B. große Bereiche der freien Berufe (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte), einzelne Handwerksbereiche (z. B. Zahntechniker/-innen, Hörakustiker/-innen) sowie einige Dienstleistungsbereiche (z. B. die Werbebranche). Auch in der IT-Branche gibt es nur wenige tarifvertragliche Regelungen. Die dargestellten Durchschnittswerte für Berufe wie Fachinformatiker/-in oder Informatikkaufmann/-frau beziehen sich daher zu einem großen Teil auf Ausbildungsverhältnisse außerhalb der IT-Branche. Generell können in die Berechnungen für die einzelnen Beruf nur diejenigen Wirtschaftsbereiche einbezogen werden, in denen auch tarifliche Regelungen existieren. Insgesamt konnten etwa 80 Prozentual der Auszubildenden ein Tarifvertrag zugeordnet werden. Für das verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten.

Im Jahr 2019 werden in der Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen Durchschnittswerte für 168 Berufe in Westdeutschland und 110 Berufe in Ostdeutschland ausgewiesen. Für einige Berufe, die im Westen integriert sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen vor. Eine größere Zahl von Berufsmäßig hat im Osten nur eine geringe quantitative Bedeutung, für Berufe mit weniger als 150 Auszubildenden im jeweiligen Landesteil werden keine Durchschnittswerte ermittelt.

Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in der Regel für einzelne Branchen in bestimmten Regionen vereinbart. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden das Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer/-innen. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen erfolgen daher oft in ähnlicher Relation wie die Abschlüsse zu den Löhnen und Gehältern, 2018 und 2019 lag die Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen leicht über dem allgemeinen Lohnanstieg von drei Prozent (vgl. WSI 2019).

Innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags wird üblicherweise keine Unterscheidung nach Ausbildungsberufen vorgenommen. Lediglich in einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifordnung meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, so z. B. im Bauhauptgewerbe. Zwischen den Branchen bestand zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe die tariflichen Ausbildungsvergütungen. Innerhalb der meisten Branchen gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland. Deshalb kann die tarifliche Vergütung in ein und demselben Beruf sehr stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet.

Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebsstätten verbindliche Mindestbeträge, d. h., niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem Arbeitgeberverband angehört, der einen entsprechenden Tarifvertrag oder selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Nicht tarifgebundene Betriebe können dagegen die für ihren Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung nach früherer Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Siehe orientieren sich jedoch häufig freiwillig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen.

Bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen handelt es sich um Bruttobeträge. Soweit die Vergütung monatlich über 325 € liegt, sind von den Auszubildenden Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Gegebenenfalls erzielt auch ein Lohnsteuerabzug, und zwar wenn der Grundfreibetrag mit dem Gesamteinkommen (Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls sonstige Einkünfte) überschritten ist.

Nicht berücksichtigt bei den Auswertungen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen werden Ausbildungsverhältnisse, die durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage mit öffentlichen Mitteln finanziert werden (z. B. außerbetrieblichen Ausbildung), da bei ihrer die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht gelten. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel erheblich niedriger als die tariflichen Sätze.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2019 differenziert nach verschiedenen Merkmalen

Vergütungsunterschiede zwischen Ausbildungsberufen

Im Jahr 2019 gab es zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen beträchtliche Unterschiede in der Vergütungshöhe, wie Schaubild 1 zeigt. Veranschaulicht sind die gesamtdeutschen Durchschnittswerte der tariflichen Ausbildungsvergütungen in 20 ausgewählten Berufen5 aus allen Ausbildungsbereichen mit Ausweich der Hauswirtschaft.

Generell gilt, dass hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen nicht auf bestimmte Ausbildungsbereiche begrenzt sind. Unter den Berufsmäßig, deren gesamtdeutsche Durchschnittswerte über 1.000 € lagen, befanden sich jeweils drei Berufe aus Industrie und Geschäft und dem Handwerk sowie mit dem Verwaltungsfachangestellten einer Beruf aus dem Öffentlichen Dienst. Die höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen wurden für den Beruf Zimmerer/Zimmerin mittels 1.240 € ermittelt.

Niedrige Vergütungsdurchschnitte von unter 800 € wiesen vor allem Handwerksberufe auf. Die insgesamt niedrigsten Vergütungsdurchschnitte von knapp 610 € gab es bundesweit in den Berufen Schornsteinfeger/-in und Friseur/-in. Beide Beruf verzeichneten allerdings einen überdurchschnittlichen Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Vergleich zum Vorjahr – im Beruf Schornsteinfeger/-in um 16 Prozent, im Beruf Friseur/-in um immerhin sieben Prozent. Den insgesamt höchsten Anstieg (+ 21 %) gab es im Beruf Gerüstbauer/-in.

Insgesamt näherten selbst die tariflichen Ausbildungsvergütungen zwischen Ost- und Westdeutschland, wie oben gezeigt, weiter an. Dennoch waren bei einzelnen Berufsmäßig weiterhin große Unterschiede mit in der Regel niedrigeren Vergütungsdurchschnitten in Ostdeutschland festzustellen (vgl. Schaubild 2).6 Außergewöhnlich groß waren die Unterschiede 2019 im Beruf Friseur/-in, hier lagen die tariflichen Vergütungen 34 Prozent unter dem westlichen Wert.7 Auch in den Berufen Zimmerer/Zimmerin (24 %), Florist/-in (22 %) und Maurer/-in (18 %) waren die Abstände deutlich. In anderen Berufsmäßig gab es hingegen kaum noch Unterschiede. Hierzu zählten die Berufe Bäcker/-in, Bankkaufmann/-frau, Maler/-in und Lackierer/-in, Medizinische/-r Fachangestellte/-r, Schornsteinfeger/-in und Verwaltungsfachangestellte/-r.

Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe

Ein erheblicher Teil der Auszubildenden in Deutschland wurde in Berufen ausgebildet, in denen relativ hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen gezahlt wurden. Für rund 40 Prozent der Lehrling in Deutschland, die in einem tarifgebundenen Betrieb lerntest, lagen sie bei mehr als 1.000 €, drei Prozent erreichten sogar Vergütungen von über 1.200 € (vgl. Schaubild 3). Für 37 Prozent der Lehrling bewegten sich die Vergütungen zwischen 801 bis 1.000 €. Etwa 21 Prozent der Auszubildenden erhielten mittels 601 bis 800 € eine vergleichsweise geringe Ausbildungsvergütung. Lediglich zwei Prozent der Auszubildenden erhielten tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 600 €.

In Ostdeutschland war dieser Anteil mit fünf Prozent mehr als doppelt so hoch, und auch der Anteil der Auszubildenden mittels Vergütungen zwischen 601 bis 800 € war mittels 28 Prozent deutlich höher als im Gesamtdurchschnitt (vgl. Schaubild 4). Entsprechend waren die Anteile in den drei anderen Vergütungsgruppen niedriger. So lag die tarifmäßige Vergütung für weniger als 0,5 Prozent der Lehrling in Ostdeutschland bei mehr als 1.200 €. Gesamt zeigte sich in Ostdeutschland eine ungünstigere Verteilung als in Westdeutschland. Die westdeutschen Werte unterschieden sich nur geringfügig von der gesamtdeutschen Verteilung.

Vergütungsunterschiede nach Ausbildungsbereichen

Schaubild 5 zeigt die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den fünf besetzungsstärksten Ausbildungsbereichen. Die höchsten Ausbildungsvergütungen wurden 2019 mittels 1.052 € im Öffentlichen Dienst gezahlt. Rund 50 € niedriger lag die durchschnittliche tariflich vereinbarte Vergütungshöhe in Industrie und Handel. Zu den anderen drei Ausbildungsbereichen war der Abstand wesentlich größer. Die Durchschnitte lagen alle deutlich unter 900 €. Mit 821 € waren sie im Handwerk am niedrigsten. An beachten ist, dass insbesondere in den beiden größten Ausbildungsbereichen Industrie und Handel und Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differierten, während es z. B. im Öffentlichen Dienst kaum Unterschiede zwischen den Berufen gab.

Die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen stiegen im Vergleich zum Jahr 2018 in vier die fünf Ausbildungsbereiche um fünf Prozent an. Lediglich in Industrie und Handel war mit rund drei Prozentual ein schwächerer Anstieg zu verzeichnen.

Deutliche Unterschiede nach Ost- und Westdeutschland zeigten sich 2019 in vier die fünf Ausbildungsbereiche (vgl. Schaubild 6). Die Unterschiede waren dabei in der Landwirtschaft und im Handwerk etwas größer als in Industrie und Handel und den Freien Berufen. Im Öffentlichen Dienst gibt es gut seit Längerem keine Vergütungsunterschiede mehr.

Vergütungsunterschiede nach Geschlecht

Differenziert man nach dem Geschlecht der Auszubildenden, lagen die tarifmäßig vereinbarten Ausbildungsvergütungen der männlichen Auszubildenden mit 945 € pro Monat rund zwei Prozent über den Vergütungen der weiblichen Auszubildenden (928 €). In Westdeutschland ergab sich ein ähnlicher Abstand wie im Gesamtdurchschnitt. In Ostdeutschland wurde mit 905 € für männliche und weibliche Auszubildende der gleiche Durchschnittswert ermittelt (vgl. Schaubild 7).

Nach Ausbildungsbereichen zeigten sich vor allem im Handwerk große Unterschiede (vgl. Schaubild 8). Hier kamen das männlichen Auszubildenden auf eine durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung von 840 €, die weiblichen Auszubildenden lediglich auf 731 Euro, was einem Unterschied von 13 Prozent entsprechend. In den Ausbildungsbereichen Landwirtschaft und Industrie und Geschäft fielen die Unterschiede mit rund vier bzw. zwei Prozent wesentlich geringer aus. So betrug der Mittelwert für Männer in Industrie und Handel 1.005 €, für Frauen 981 €. Die entsprechenden Werte lage in der Landwirtschaft bei 878 € (Männer) bzw. 847 € (Frauen). Im Öffentlichen Dienst gab es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. In den Freien Berufen lag der ermittelte Durchschnittswert für Männer mit 816 € unter dem der Frauen mit 861 €. An beachten ist, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede nicht aufgrund von ungleichen Vergütungen in den Tarifverträgen zustande kommen, die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich durch die gewählten Berufe. So lernen z. B. im Handwerksbereich zahlreich Frauen den Beruf Friseur/-in, indem die Vergütung außergewöhnlich niedrig ist. In Handwerksberufen mit besonders hohen Vergütungen wie beispielsweise Maurer/-in werden dagegen fast ausschließlich Männer ausgebildet.

Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren

Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe.

Schaubild 9 differenziert nun nach den einzelnen Ausbildungsjahren. Gesetzlich festgelegt ist eine mittels jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (§ 17 BBiG).

Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr erhöhten sich die tarifmäßigen Vergütungen in Deutschland jeweils im Durchschnitt um fünfzehn Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mittels den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.

Schaubild 10 stiftet die ausbildungsjahrspezifischen Vergütungsdurchschnitte für Ost- und Westdeutschland dar. In Westdeutschland lagen dabei die Vergütungen in den ersten drei Ausbildungsjahren zwischen drei bis vier Prozentual über denen in Ostdeutschland, im vierten Ausbildungsjahr waren nur noch geringe Unterschiede von 8 € feststellbar. Wie im gesamten Bundesgebiet stiegen die Vergütungen auch in beiden Landesteilen jeweils um rund zehn Prozentual vom ersten auf das zweite sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr an.

Fazit und Ausblick

Die tarifmäßigen Ausbildungsvergütungen haben sich im Jahr 2019 um 3,8 Prozent erhöht. Der Anstieg fiel somit in ähnlicher Höhe wie 2018 (+ 3,7 %) aus. Das Anstiege in beiden Jahren waren etwas höher als noch 2017 (+ 2,6 %) und 2016 (+ 3,4 %), aber schwächer als in den Jahren 2012–2015 (zwischen + 3,9 % bis 4,5 %, vgl. Beicht 2019). Nach wie vor bestehen Unterschiede im Tarifniveau zwischen Ost- und Westdeutschland, es kommt aber zunehmend zu einer Angleichung. 2019 wurde in Ostdeutschland 96 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht, nach 95 Prozent in 2018. Wie gezeigt gab es in einer Reihe von Berufen bereits keine Unterschiede zwischen den Landesteilen, in anderen Berufen sind siehe allerdings noch sehr ausgeprägt.

Zum 1. Januar 2020 tritt die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft. Das Auszubildenden haben künftig Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung. Für das erste Ausbildungsjahr wurde zunächst ein Betrag von 515 € festgelegt (§ 17 BBiG), der selbst in den Folgejahren erhöht. Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind tarifvertragliche Regelungen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe selbst nach diesem Tarifvertrag richten. Neu ins BBiG aufgenommen wurde die schon angesprochene Rechtsprechung, wonach nicht tarifgebundene Betriebe von den einschlägigen Tarifverträgen um maximal 20 Prozent nach unten abweichen dürfen, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt. Für das Berechnung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen spielt die Mindestausbildungsvergütung keine Rolle. Inwieweit sie Einfluss auf zukünftige Tarifabschlüsse über Ausbildungsvergütungen nehmen wird, insbesondere in den wenigen Tarifbereichen, die derzeit noch Ausbildungsvergütungen unterhalb der vorgeschriebenen Grenze vereinbart haben, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.

Literatur

Beicht, Ursula: Tarifliche Ausbildungsvergütungen: Anstieg und Strukturen 2018 sowie Entwicklungen seit 1976. Bonn 2019 – URL: https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung-2018 (Stand: 9.1.2019)

Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tarifmäßigen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bonn 2011 – URL: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/6650 (Stand: 19.11.2019)

Wenzelmann, Felix; Schönfeld, Gudrun: BIBB-Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen – Methodische Hinweise zur Revision der Berechnungsweise. Bonn 2020 – URL: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/10818 (Stand: 02.01.2020)

WSI: Tariflöhne steigen 2019 um 3,0 Prozent. Tarifbilanz des WSI-Tarifarchivs. Pressemitteilung vom 10.12.2019. Düsseldorf 2019 – URL: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2019_12_10.pdf (Stand: 11.12.2019)