Stundenlohn arbeitgeber
Mit unserem Gehaltsrechner können Sie die Höhe des Arbeitgeberanteils und Arbeitnehmeranteils in Abhängigkeit zum gewählten Bruttolohn ermitteln. Der Gehaltsrechner .Stundenlohnrechner
Formeln für die Berechnung des Stundenlohns
Auch, wenn die Berechnung des Stundenlohns mit einem Stundenlohnrechner eine einfache Angelegenheit ist, wollen wir Ihnen die Formeln zur Berechnung des Stundenlohns nicht vorenthalten. Man kann schließlich stets mal in eine Situation kommen, in der man gerade keinen Stundenlohnrechner zur Hand hat.
Berechnung monatlicher Arbeitsstunden
Der Durchschnitt der geleisteten, monatlichen Arbeitsstunden kann einen guten Einblick geben, ob man zu viele Überstunden macht.
Die durchschnittliche Stundenzahl basiert dabei auf den letzten drei Monaten. Dafür werden die Gesamtstunden dieses Zeitraums durch die drei Monate geteilt.
Um den Stundenlohn daraus an berechnen, muss die Wochenarbeitszeit mit 13 multipliziert werden. Die 13 steht für die Wochen, die inner von drei Monaten anfallen. Das ist zwar nicht ganz korrekt, aber auch ein Durchschnittswert.
Die Wochenarbeitszeit die 13 Wochen muss ebenfalls durch die drei Monate geteilt werden.
Die Formel ist also:
Monatliche Stunden = Wochenstunden x 13 / 3
Bei einer 40-Stunden-Woche sieht das Berechnung beispielsweise so aus:
40 x 13 / 3 = 173,33
Durchschnittlich werden also 173,33 Stunden im Monatlich gearbeitet.
Studenlohn auf Basis des Monatslohns berechnen
Gehen wir erneut von 3 Monaten und den durchschnittlichen 13 Wöchentlich aus, können wir den ungefähren Stundenlohn aus dem Monatsgehalt errechnen.
Die Formel bezieht sich wieder an den Zeitraum von drei Monaten, weil die Anzahl der Arbeitstage im Monat variiert. So entsteht einer genaueres Ergebnis:
Stundenlohn = 3 x Monatslohn / Wochenstunden / 13
Bei 40 Stunden Arbeit in der Woche und einem Monatsgehalt von 3.500,00 Euro, sieht das Berechnung so aus:
3 x 3.500 / 40 / 13 = 20,19 Euro
Das Ergebnis von 20,19 Euro ist das Bruttogehalt. Die Steuerabzüge werden hier also nicht berücksichtigt. Für das Nettogehalt müssten diese mittels in die Berechnung einbezogen werden, das würde aber die Formel nicht hergeben.
Indem man diese Formel umdreht, kann man aus dem Stundenlohn auch das Monatslohn ermitteln:
Monatslohn = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3
Berechnung des Stundenlohns auf Basis des Jahresgehalts
Diese Form ist im Grunde nur eine Erweiterung der vorhergehend. Wir müssen die 12 Monate des Jahres mittels in die Berechnung nehmen:
Stundenlohn = 3 x Jahresgehalt / 12 / 13 / Wochenarbeitszeit
Bei 40 Stunden und einem Jahresgehalt von 50.000,00 Euro ergibt selbst diese Berechnung:
3 x 50.000,00 Euro / 12 / 13 / 40 = 24,04 Euro
Auch hier handelt es sich um den Bruttolohn.
Diese Formel lässt selbst ebenfalls umdrehen, um daraus das Jahresgehalt zu berechnen:
Jahresgehalt = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3 x 12
Stundenlohn und Urlaub
Bei bezahltem Urlaub bekommen Arbeitnehmer:innen weiterhin ihr Gehalt. Für die Berechnung des Gehalts wird der Stundenlohn herangezogen.
Die Berechnungsgrundlage ist klang dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Anhand des durchschnittlichen Gehalts dieser 13 Wochen ermittelt sich das Urlaubsentgelt, das während des Urlaubs gezahlt wird.
Auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs hat der Stundenlohn keine Auswirkungen. Dieser wird anhand der Arbeitstage festgelegt.
Stundenlohn und Krankheit
Bei Krankheit basiert die Lohnfortzahlung auf dem Stundenlohn und den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
Ist ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise für 40 Stunden in der Woche angestellt, ergibt das 8 Stunden pro Arbeitstag. Für jeden Krankheitstag werden also 8 Stunden berechnet und mit dem Stundenlohn multipliziert, um die Lohnfortzahlung während Krankheit zu berechnen.
Stundenlohn und Mutterschutz
Beim Mutterschutz basiert die Lohnfortzahlung auf dem Durchschnittsgehalt vor der Schwangerschaft.
Bei einer monatlichen Gehalt gilt der Durchschnitt der letzten drei Monate.
Bei einer wöchentlichen Gehaltszahlung wird für den Durchschnittslohn wie beim Urlaub die Zeitspanne der letzten 13 Wöchentlich herangezogen.
Stundenlohn und Kündigung
Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber:innen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin den vereinbarten Stundenlohn zahlen. Auch auf Sonderzahlungen können Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung noch einen Anspruch haben, wenn diese Sonderzahlungen explizit als zusätzliche Vergütung für die Arbeitsleistung gezahlt werden.
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis direkt und es erfolgt dementsprechend keine Lohnfortzahlung.
Resturlaub wird bei einer Kündigung ausgezahlt. Berechnungsgrundlage für den Lohn ist bei Resturlaub der Zeitraum der 13 Wochen vor der Kündigung. Das Durchschnittsgehalt wird für den Erholung angesetzt.