Verschlimmerungsantrag versorgungsamt

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Dieser Antrag muss .

Verschlimmerungsantrag / Verschlechterungsantrag (inkl. Muster / Vorlage zum Downloaden)

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Verschlimmerungsanträge können gestellt werden, wenn sich die Situation einer behinderten oder pflegebedürftigen Person verschlechtert oder zusätzliche Leiden aufgetreten sind.

Die entsprechende Institution wird den Sachverhalt prüfen und die betroffene Person wahrscheinlich erneut begutachten und die neu entstandenen Leiden prüfen. Wenn der Antrag positiv ausgeht, kann der betroffene auf höhere Leistungserwartungen hoffen. Bei pflegebedürftigen Personen ist dies dann in der Regel eine höhere Pflegestufe bzw. ein höherer Pflegegrad.

Voraussetzung für einen Verschlimmerungsantrag ist, dass das neue oder stärkere Leiden mindestens seit 6 Monaten besteht. Wird der Antrag abgelehnt, hat man das Möglichkeit Widerspruch einzulegen oder nach Ablauf der Frist eines halben Jahres einen erneuten Antrag zu stellen. (Bei einem abgelehnten Antrag sollte man sich überlegen, ob es sinnvoller ist den gerichtlichen Weg an beschreiten oder die Frist abzuwarten und einen erneuten Antrag zu stellen.)

Bei behinderten Personen muss die Antrag bei dem entsprechenden Versorgungsamt eingereicht werden. Pflegebedürftige Menschen müssen den Antrag an die verantwortliche Pflegekasse (Krankenkasse) stellen. Die erneute Begutachtung erfolgt dann durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).

Inhaltsverzeichnis dieser Seite

> Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?
> Verschlechterungsantrag bei Depressionen
> Grad der Behinderung (GdB) Tabelle
> Wie kann man eine Verschlimmerung / Umstellung nachweisen ?
> Wie und wo kann du einen Verschlimmerungsantrag stellen?
> Formular Ihres Bundeslandes herunterladen



Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?

Im Prinzip kann fast jeder Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt werden. In der Regel ist der Krankheitsverlauf entscheidend. Das gilt für psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen bis hin zu altersbedingter Krankheiten wie Demenz.

Voraussetzungen sind, dass die Beeinträchtigungen länger als 6 Monate anhalten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Die Schwere wird dann durch den Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ausgedrückt. Detaillierte Informationen sucht man in der Versorgungsmedizin-Verordnung.



Verschlimmerungsantrag bei Depressionen

Schwere und lang anhaltende Depressionen können vom Versorgungsamt als einer Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Ab einem GdB von 50 ist es für die betroffenen Personen mölich, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Wenn selbst der psychische Zustand ändert, ist es möglich, dass der Grad der Behinderung steigt. Hierfür kann einer Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Das gilt auch für eine Altersdepression. Die Einteilung bei psychischen Störungen erfolgt nach folgendem Schema:

1. Leichte psychische oder psychovegetative Störungen
2. Stärkere behindernde Störungen (z.B. ausgeprägte Depressionen)
3. Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
4. Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten



Grad der Behinderung (GdB) Tabelle

Der Grad der Behinderung (GdB) / Grad die Schädigungsfolgen (GdS) wird in 10er Graden dokumentiert und gibt die Höhe der Beeinträchtigung durch eine Krankheit an. Der niedrigste Wert liegt bei 20 und der höchste Wert bei 100. In der Tabelle (auch Behinderungsgrad Tabelle) werden Körperteile sowie die Seele oder rheumatische Erkrankungen, Diabetes, Depressionen, Arthrose etc. erfaßt. Nicht alle Erkrankungen werden in der Tabelle erfasst.
Da die gesamte GdB Tabelle sehr umfangreich ist haben wir hier ein paar Beispiele aufgelistet:



Schwere / KrankheitGdB
Beckenschäden mit Sekundärarthrose 20
Stärker behindernde Depressionen 30 - 40
Schwer einstellbare Diabetes mellitus 50
Anämie mit starken Folgen 50 - 70
Schwere Mukoviszidose 80 - 100

Hier erreichen Sie zur gesamten GdB-Tabelle.



Die GdB Tabelle ist ja kein direkter Bezugspunkt für einen Pflegegrad, jedoch liefert es Überschneidungspunkte. Pflegebedürftige Personen, deren Leiden in die Tabelle aufgelistet sind, haben gute Chancen, einen Pflegegrad zu erhalten.



Wie kann man eine Verschlimmerung / Änderung nachweisen ?

Zuerst sollte der Betroffene seinen Doktor aufsuchen. Sämtliche medizinischen Befunde und Diagnosen müssen nochmals dokumentiert und aufgelistet werden. Dazu gehören Funktionseinschränkungen, Hemmnisse etc. Eine gute ärztliche Dokumentation ist enorm wichtig, da die zuständigen Behörden (Landesämter) bzw. der MdK den Antragsteller nicht immer persönlich aufsucht und das Entscheidung nach Aktenlage trifft. Lassen Sie sich deshalb vorab von Ihrem Arzt beraten.
Zusätzlich sollten Sie sich informieren, ob ein neuer Grad die Behinderung (GdB) sinnvoll ist. Häufig hat eine Heraufstufung kaum oder keine Folgen. Es gibt keine automatische Erhöhung der Leistungen.



Wie und wo kann du einen Verschlimmerungsantrag stellen?

Der Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) muss schriftlich beim Versorgungsamt vorgelegt werden. Den Antrag kann man vorerst formlos stellen, um Zeit zu sparen. Anschließend bekommt man einer entsprechendes Formular bereitgestellt, welches ausgefüllt werden muss. Siehe können sich natürlich auch gleich das entsprechende Formular gemäß Ihres Bundeslandes herunterladen.

Einen Verschlimmerungsantrag im Verstand der Pflegebedürftigkeit, auch Höherstufungsantrag genannt, muss bei die zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Wir stellen Ihrer hier einen kostenloses Anschreiben für einen Verschlimmerungsantrag an Verfügung. Sie müssen lediglich noch die fehlenden Daten eintragen. Sie können den Text für Ihren Verschlechterungsantrag auch ändern oder übernehmen.






Formular Ihres Bundeslandes herunterladen

Hier können Sie sich direkt das nötige Formular zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) für Ihr Bundesland herunterladen. Dies ist notwendig, da das Versorgungsämter jedes Bundeslandes seine eigenen Vorgehensweisen und Bestimmungen hat. Die Formulare liegen in Form einer PDF Datei vor. Dies gilt für Schleswig-Holstein (SH), Hamburg, Rheinland-Pfalz (RLP), Bayern, Saarland, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen (NRW), Berlin, Mecklenburg-Vorpommern (MV), Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Nachdem Sie das Formular runtergeladen und ausgefüllt haben, senden Sie es an das zuständige Versorgungsamt. Nutzen Sie beim Ausfüllen immer das Merkblatt, sofern es vorhanden ist. Damit können Siehe Ausfüllfehler vermeiden und den Prozess der Antragstellung schneller.