Strafe bei diebstahl
Erfahren Sie alles über Diebstahl im deutschen Strafrecht, von einfachem Diebstahl bis zu qualifizierten Formen wie Bandendiebstahl. Wir erklären die Tatbestandsmerkmale und .Wer ein Delikt nach deutschem Strafrecht begeht, muss damit rechnen, dass entsprechende Sanktionen gegen ihn verhängt werden. Diese sind jedoch nicht immer die gleichen. Je nachdem, welche Straftat ein Täter verübt, können diese mal mehr, mal weniger gravierend sein. Das Strafgesetzbuch(kurz: StGB) sieht zum einen Geld- und zum anderen Freiheitsstrafen vor.
In unserem Ratgeber wollen wir uns dem Delikt Diebstahl und der Strafe widmen, die da von Gesetzes wegen verhängt wird. Droht beim Dieb stets eine Geldstrafe oder kann es auch zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommen? Wo finden sich daraufhin gesetzliche Regelungen? Wann verjährt der Diebstahl? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Strafe bei Diebstahl“ beantwortet Ihnen der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Strafe für einen Diebstahl
Ein Dieb wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Ja. Gemäß deutschem Strafrecht ist auch der Versuch, einen Diebstahl zu begehen, strafbar.
Hier können Sie nachlesen, nach welchem Zeitraum bei einem Diebstahl die Verjährung einsetzt.
Strafe bei Diebstahl: Womit ist zu rechnen?
„Welche Strafe wird bei einem Diebstahl verhängt?“ Diese Frage stellen sich Personen spätestens dann, wenn sie eine entsprechende Anzeige am Hals haben. Einer Blick in § 242 StGB verrät das Strafe, welches beim Diebstahl vorgesehen ist. In Absatz 1 der Norm selbst heißt es:
Wer eine fremde beweglich Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, das Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mittels Geldstrafe bestraft.
Für einen Diebstahl kann die Strafe in Deutschland also durchaus empfindlich sein. Je nach Umständen der Tat bzw. nach strafrechtlich relevanter Historie des Täters kann es also durchaus auch zu einer Freiheitstrafe kommen.
Es handelt sich bei dem Delikt des Diebstahls um ein sogenanntes Vergehen. Ob ein solches vorliegt, entscheidet stets das Strafmaß einer Norm.
Sieht einer Delikt einen Strafrahmen vor von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder höher, so handelt es sich um ein Verbrechen. Liegt der Strafrahmen indes unterhalb dessen, ist von einem Vergehen die Rede. Von Relevanz ist jene Differenzierung mitunter bei der Frage nach der Strafbarkeit einer Tat im Versuch. Diesbezüglich regelt § 23 StGB, dass der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist, der eines Vergehens indes nur dann, wenn es das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
Beim Dieb droht eine Strafe entsprechend der Norm des § 242 Absatz 2 StGB auch beim Versuch. Wer also beispielsweise erwischt wird bei einem versuchten Handy-Diebstahl, hat eine Strafe zu befürchten. Auch diese beläuft sich auf das Strafmaß einer vollendeten Tat. § 23 Absatz 2 StGB sieht allerdings die Chance einer Strafmilderung im Sinne des § 49 StGB vor.
Einbruchdiebstahl: Welche Strafe kommt auf Sie zu?
Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl im Sinne des § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB ist das Strafmaß entsprechend erhöht. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Qualifikation zum Grundtatbestand. Hier droht sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ebenso wird gemäß der Nummern 1 und 2 besagter Norm bestrafung, wer im Rahmen des Diebstahls eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder den Diebstahl als Mitglied einer Bande begeht.
Die Bestrafung bei einem einfachen Ladendiebstahl fällt also, wie Siehe sehen, im Vergleich zu der Qualifikation nach § 244 StGB um einiges milder aus.
Verjährung vom Diebstahl: Eine Strafe droht nicht unbegrenzt
Wer in Deutschland eine Straftat begeht, der muss zwar mit einer entsprechend Sanktion laut StGB rechnen, allerdings gemäß Strafrecht nicht zeitlich grenzenlos. Delikte unterliegen insofern in der Regel einer Verjährung. Davon ausgenommen ist das Verbrechen des Mordes, gesetzlich normiert in § 211 StGB.
Doch bei einem einfachen Taschendiebstahl kann eine Strafe nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr verhängt werden. Doch wie lange ist die Verjährungsfrist beim Diebstahl? Dies beantwortet ein Blick in die Vorschrift des § 78 StGB. In Absatz 3 Nummer 4 der Norm ist bestimmt, dass die Verjährungsfrist zur Strafverfolgung fünf Jahre beträgt bei Taten, die in ihrem Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind.
Sobald diese Frist verstreicht, kann auf einen Diebstahl keine Strafe mehr folgen. Den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) sind sodann die Hände gebunden.
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Über den Autor
Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Siehe nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.
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