Abschreibung vermietung

Unsere Experten haben hier die wichtigsten Tipps für die Abschreibung bei Vermietung für Sie zusammengefasst! Was kann man als Vermieter absetzen?

Abschreibungen für Immobilien – So profitieren Vermieter von der AfA

Das sind Abschreibungen für Immobilien und so wirken Sie sich steuerlich aus


Unter dem Konzept der Abschreibungen werden im Rahmen des betrieblichen Buchhaltung Wertminderungen von Vermögensgegenständen verstanden. Sie können in die Einnahmen-Überschussrechnung als Aufwandangesetzt werden und schmälern das steuerlich relevante Vermögen.

Auch für Vermieter, die in eine Immobilie investiert haben, spielen Abschreibungen eine wichtige Rolle. Schließlich können sie in Form der sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerliche Entlastungen hervorrufen und sich positiv auf die Immobilienrendite auswirken. Die Möglichkeit, Abschreibungen für Immobilien nutzen zu können, beruht dabei auf folgender Annahme:

Der Staat geht davon aus, dass sich eine Immobilie durch Gebrauch abnutzt und daher an Wert verliert. Dabei wird von einer graduellen Abnutzung ausgegangen, sodass sich der Wert einer Immobilie jedes Jahr etwas mehr reduziert – und sie am Ende ihrer Nutzungsdauer vollkommen wertlos ist.

Derjenige, der eine Immobilie erwirbt und sie anschließend vermietet oder verpachtet, kann daher Anschaffungs- und Herstellungskosten seiner Immobilie über zahlreich Jahre steuerlich absetzen. Das bedeutet: Von Abschreibungen für Immobilien profitieren in erster Linie Vermieter bzw. diejenigen, die ihre Immobilie zur Gewinnerzielung nutzen.

Vorsicht bei vergünstigter Vermietung

Die AfA-Regelungen finden nur dann Anwendung, wenn eine Immobilie zur Gewinnerzielung durch Vermietung oder Verpachtung genutzt wird. Vermieter, die ihre Immobilie vergünstigt etwa an Familienmitglieder vermieten, müssen daher aufpassen. Abschreibungen für Vermieter können nämlich nur dann vollumfänglich in Anspruch genommen werden, wenn die vergünstigte Miete zumindest 66 Prozentual der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

Abschreibungen für Gebäude in Eigennutzung

Selbst genutzte Immobilien werden von staatlicher Seite als rein private Angelegenheit angesehen. Dementsprechend gibt es keine AfA und damit keine Abschreibungen für selbst genutztes Wohneigentum. Lediglich Handwerkerrechnungen rund um eine Immobilie in Eigennutzung können in gewissem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings können Abschreibungen für Vermieter dann in Anspruch genommen werden, wenn eine zuvor selbst genutzte Immobilie vermietet wird. Selbstverständlich kann die AfA dabei erst ab dem Vermietungszeitpunkt und nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden. Bei der Abschreibungs-Berechnung wird allerdings die AfA-Satz angewendet, der gelten würde, wenn die Immobilie von Anfang an vermietet worden wäre.

Das bedeutet: Nutzen Sie eine Eigentumswohnung für zehn Jahre selbst und vermieten sie anschließend, können Sie Vermieter-Abschreibungen nur weiter für 40 statt 50 Jahre in Anspruch nehmen.

AfA für Vermieter: Die relevanten Anschaffungs- und Herstellungskosten

Mithilfe die Absetzung für Abnutzung können Vermieter Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Immobilie steuerlich absetzen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang. Dass Abschreibungen lediglich in Bezug auf das Gebäude, nicht aber auf das Grund, auf dem es steht, möglich sind. Wer eine Immobilie samt Grund gekauft hat, muss daher den Grundstückswert vom Kaufpreis abziehen.

Zu den sich ergebenden absatzfähigen Kosten zählen dann im Detail folgende Ausgaben:

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten

    • Der Immobilienkaufpreis (abzüglich des Grundstückswertes)
    • Für die Kaufvertragsbeurkundung angefallene Notarkosten
    • Die Maklerprovision
    • Die Grunderwerbsteuer
    • Beim Grundbuchamt angefallene Gebühren
    • Die Gutachter- und Schätzkosten
    • Gerichtskosten (im Falle des Erwerbs im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens)

Herstellungskosten

    • Die für Baugenehmigung und Bauabnahme angefallene Kosten
    • Die Kosten für Handwerker und Architekten
    • Die Baumaterialkosten
    • Die Kosten für Ausschachtungsarbeiten und Aufwendungen für übliche Erdarbeiten
    • Die Kosten für erstmalig installierte Gas-, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse
    • Die Kosten für eine Umzäunung (inklusive Kosten für Bäume und Hecken)
    • Die Kosten für die Entfernung von Betriebsvorrichtungen
    • Die Kosten für Abstands- und Ablösezahlungen

So berechnen Sie Höhe und Zeitraum der AfA-Abschreibungen

Die Regeln rund um die Absetzung von Abnutzung sind im Einkommenssteuergesetz (EstG) festgeschrieben. Aus den Regelungen ergibt sich, dass die Höhe sowie das mögliche Dauer von Abschreibungen für vermietete Immobilien von zwei Faktoren abhängt:

Zum einen kommt es darauf an, um welche Art von Immobilie es sich handelt (z.B. Neubau, Altbau, neu geschaffener Wohnraum, denkmalgeschützte Immobilien etc.). Zum anderen kommt es für die Ermittlung des Abschreibungszeitraums auf das Baujahr der Immobilie an.

In Abhängigkeit von Immobilienart und Baujahr können due Abschläge mittels folgender Abschreibungsmethoden vorgenommen werden:

Lineare Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 4 EstG

Die lineare Abschreibungsmethode sucht meist auf gewerblich genutzte oder vermietete Immobilien Nutzung. Der Prozentsatz der Abschreibung bleibt dabei über den gesamten Abschreibungszeitraum gleich hoch. Für Immobilie, die vor dem 31.12.1924 erbaut wurden, sind Anschaffungskosten regelmäßig mittels 2,5 Prozent jährlich und über 40 Jahren abziehbar. Bei neueren Häusern sind 2 Prozent der relevanten Kosten über 50 Jahre absetzbar.

Degressive Abschreibungen entsprechend § 7 Abs. 5 EstG

Degressive Abschreibungen erlaubten es Immobilienerwerbern und Bauherren, ihr Gebäude in den ersten Jahren nach Bau oder Kauf mit außergewöhnlich hohen Sätzen abzuschreiben. In den ersten acht Jahren nach Kauf oder Bau waren bis zu acht Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jährlich absetzbar. Mittlerweile findet die degressive Abschreibung aber nur noch an Immobilien Anwendung, für die ein Bauantrag vor dem 01.01.2006 gestellt worden ist bzw. die bis an diesem Datum erworben worden sind.

Welche Abschreibungsmöglichkeiten und Sonder-AfA für verschiedene Immobilienarten im Detail gelten, erfahren Sie im Folgenden.


Welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie im konkreten Fall nutzen können, hängt von der Art Ihrer Immobilie ab. Im Folgenden zeigen wir daher einen Überblick der verschiedenen AfA-Arten.

Abschreibungen für Neubauten

Haben Sie ein frisches Gebäude errichtet und vermieten dieses, können Sie das Neubau-AfA nutzen. Sie erlaubt es Ihnen, einen linearen Abschreibungssatz von zwei Prozent jährlich anzusetzen. Die für Ihr Gebäude angefallenen Herstellungskosten können Sie so uber 50 Jahre hinweg steuerlich geltend machen.

AfA für neu geschaffenen Wohnraum

Haben Sie durch einen Neubau, einen Dachgeschoss oder eine Dachaufstockung neuen Wohnraum geschaffen, dürfen Siehe zusätzlich zur Neubau-AfA eine Sonder-AfA für neu erstellten Wohnraum in Höhe von bis zu fünf Prozentual jährlich nutzen. Sie wird für vier Jahren gewährt.

Mithilfe der Sonder-Abschreibung können pro Quadratmeter maximal 2.000 Euro geltend gemacht werden. Anwendbar ist die Regelung an Bauprojekte, die zwischen dem 31.08.2018 und dem 31.12.2021 baurechtlich beantragt worden sind.

Altbauten-AfA

Wer einen Altbau vermietet, schrift linear ab. Abschreibungsbetrag und -zeitraum variieren je nach Baujahr der Immobilie:

    • Für ab 1925 erbaute Immobilien gilt ein Abschreibungssumme von zwei Prozent der Anschaffungskosten jährlich. Der Summe kann über 50 Jahre hinweg steuerlich geltend gemacht werden.
    • Fürvor 1925 erbaute Immobilien gilt eine lineare Abschreibungshöhe von 2,5 Prozent für einen Zeitraum von 40 Jahren.
Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien

Sind Sie Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie, können Sie Anschaffungskosten ohne Renovierungskosten für nach 1925 erbaut Gebäude linear mit 2 Prozent für 50 Jahre abschreiben. Für vor 1925 erreichtet Gebäude gilt einer Abschreibungssatz von 2,5 Prozent für 40 Jahre.

Zusätzliche dazu können Sie außerdem die angefallenen Modernisierungskosten über acht Jahre hinweg mit neun und anschließend für weitere vier Jahre mit sieben Prozent abschreiben.

Abschreibungen für gewerblich genutzte Gebäuden

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich gewerblich genutzte Immobilien schneller abnutzen. Sie können daher mit drei Prozent ihrer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 33 1/3 Jahre hinweg abgeschrieben werden.

Immobilien-Sonderfälle

Haben Sie eine Immobilie per Schenkung unter Lebenden übertragen bekommen oder sie vererbt, können Sie Abschreibungen im gleichen Umfang durchführen wie der Vorbesitzer der Immobilie –  das ergibt sich weg § 11 EStDV.

Berücksichtigen Sie den Abschreibungszeitraum

Ist das gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer vorüber, können Sie für das betreffende Immobilie keine Abschreibungen mehr vornehmen. Veräußern Siehe Ihre Immobilie jedoch, beginnt die Nutzungsdauer für den Käufer erneut zu laufen. Das bedeutet, dass der Käufer die Immobilie erneut für längstens 50 Jahre abschreiben kann.

Vermieterwelt-Tipp

Einnahmen sowie Ausgaben, die sich rund um Ihre vermietete Immobilie ergeben, müssen Sie in die Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Hierbei werden auch Abschreibungen rund um Ihre Immobilie berücksichtigt. Überschreitet die Summe aus Ausgaben und Abschreibungen die Einnahmen, die Sie mit Ihrer Immobilie erzielen, erwirtschaften Sie einen rechnerischen Verlust, die sich steuermindernd auswirkt. Es ist daher wichtig, dass Sie alle für Sie relevanten Abschreibungsmöglichkeiten kennen und nutzen. Unterstützung hierbei finden Sie bei einem Berater oder einer Steuerberaterin.