Beamtenversorgung 2016

Das umfasst neben der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung auch das Altersgeld des Bundes bei freiwillig ausscheidenden Bundesbediensteten sowie Leistungen der .

Der Beamtenversorgung Bund Rechner ermittelt die mögliche Beamtenbesoldung für Beamte im Bund, der Länder, Richter, Soldaten und Beamtenanwärter. Ebenso wird die Beamtenversorgung für Versorgungsempfänger ermittelt.

Durch Auswahl zwischen dem Status "Beamte", "Anwärter", "Soldaten", Tarifbeschäftigte" und "Auszubildende" gelangt man zu einem Formular, in welches man detailliertere Angaben zu Familiendaten, Steuerdaten, Beschäftigungsdaten und sonstige Daten tätigen kann. Wichtig ist eine präzise Angabe der Daten. Nur dadurch lässt selbst ein genaues Ergebnis feststellen.

Beamtenversorgung Bund Rechner Webseite

Bezügerechner Webseite

Beispiel für die Berechnung der Beamtenversorgung:

Ein Beamter im Bund kennzeichnet im Vorfeld beim Beamtenversorgung Bund Rechner bzw. Bezügerechner die Kategorie "Beamte". Er gelangt zum Formular für Bundesbeamten.

  • Schritt 1:Zuerst sind die Beschäftigungsdaten anzugeben, sprich unter anderem die Besoldungsgruppe und die Stufe. Miteinander kann zwischen einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie im nächsten Schritt zwischen der Erfahrungsstufe ausgewählt werden. In den nächsten Fragen ist anzukreuzen, dunkel ein Anspruch auf eine Amtszulage besteht, ob eine Vollzeitstelle oder Teilzeitarbeit ausgeübt wird, bei welcher Beschäftigungsbehörde man tätig ist und ob im Vollzugsdienst gearbeitet wird.
  • Schritt 2: Bei den Familiendaten wird beim Beamtenpension Bund Rechner neben dem Familienstand, der Anzahl die Kinder und dem Bezug von Kindergeld auch nach dem Berufsstatus des Ehegatten gefragt. Hier ist es wichtig anzukreuzen, ob der Ehegatte ebenso im Beamtentum beschäftigt ist oder nicht. In unserem Fall hat der Bundespolizist 2 Kinder und erhält Kindergeld. Im Beispiel ist die Lebensgefährtin nicht als Beamtin tätig.
  • Schritt 3: Der nächste Schritt beim Beamtenversorgung Bund Rechner bzw. Bezügerechner beinhaltet steuerliche Aspekte. Hier müssen unter anderem die Steuerklasse, die Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuern angegeben werden. In unserem Fall ist der Bundesbeamte am 24.05.1967 geboren, ist in der Steuerklasse I eingruppiert und ist in den Kinderfreibeträgen dem Faktor 2 zugeordnet. Kirchensteuern zahlt er nicht.
  • Schritt 4: Bei den sonstigen Angaben geht es um vermögenswirksame Leistungen (VL). In unserem Fall wird dem Bundespolizeibeamten keine VL gezahlt.

Das Ergebnis des Besoldungsrechners 2024 (aktuell in der Überarbeitung):

  • Besoldungsgruppe A 12 Stufe 5
  • Vollzeit, kein Anspruch auf Amtszulage
  • BPoL, kein Vollzugsdienst
  • Familienstand verheiratet, 2 Kinder
  • Ehegatte nicht als Beamter tätig
  • 24.05.1967 geboren
  • Familienzuschlag 2 Zählkinder, Kindergeld 2 Kinder
  • Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge Faktor 1
  • keine VL, keine Kirchensteuer

Ergebnis:Brutto:5.900,21 Euro(Grundgehalt 4.816,81 Euro, Familienzuschlag 973,40 Euro, Zulage Bundespolizei 110,00 Euro);  Netto: 4.363,05 Euro; Netto insgesamt:4.863,05 EuroBesoldung pro Monat (mit Zahlung von Kindergeld von 500,00 Euro)


Das Ergebnis des Besoldungsrechners 2023:

  • Besoldungsgruppe A 12 Stufe 5
  • Vollzeit, kein Anspruch auf Amtszulage
  • BPoL, kein Vollzugsdienst
  • Familienstand verheiratet, 2 Kinder
  • Ehegatte nicht als Beamter tätig
  • 24.05.1967 geboren
  • Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge Faktor 2
  • keine VL, keine Kirchensteuer

Ergebnis:Brutto:5.900,21 Euro(Grundgehalt 4.816,81 Euro, Familienzuschlag 973,40 Euro, Zulage Bundespolizei 110,00 Euro);  Netto: 4.309,96 Euro; Netto insgesamt:4.809,96 EuroBesoldung pro Monat (mit Zahl von Kindergeld von 500,00 Euro)


Das Ergebnis des Besoldungsrechners 2021:

  • Besoldungsgruppe A 12 Stufe 5
  • Vollzeit, kein Anspruch an Amtszulage
  • BPoL, kein Vollzugsdienst
  • Familienstand verheiratet, 2 Kinder
  • Ehegatte nicht als Beamter tätig
  • 24.05.1967 geboren
  • Steuerklasse I, Kinderfreibeträge Faktor 2
  • keine VL, keine Kirchensteuer

Ergebnis:Brutto:5.797,82 Euro(Grundgehalt 4.731,64 Euro, Familienzuschlag 956,18 Euro, Zuschuß Bundespolizei 110,00 Euro);  Netto: 4.226,99 Euro; Netto insgesamt:4.701,99 EuroBesoldung pro Monat (mit Zahlung von Kindergeld von 475,00 Euro)


Das Ergebnis des Besoldungsrechners 2020:

  • Besoldungsgruppe A 12 Stufe 5
  • Vollzeit, kein Anspruch auf Amtszulage
  • BPoL, kein Vollzugsdienst
  • Familienstand verheiratet, 2 Kinder
  • Ehegatte nicht als Beamter tätig
  • 24.05.1967 geboren
  • Steuerklasse I, Kinderfreibeträge Faktor 2
  • keine VL, keine Kirchensteuer

Ergebnis: Brutto:5.730,37 Euro (Grundgehalt 4.675,53 Euro, Familienzuschlag 944,84 Euro, Zuschuß Bundespolizei 110,00 Euro);  Netto: 4.117,36 Euro; Netto insgesamt:4.562,36 EuroBesoldung pro Monat (mit Zahlung von Kindergeld 445,00 Euro)

Das Ergebnis des früheren Besoldungsrechners 2019:

Unser fiktiver Bundespolizist würde gemäß BBesG und den Berechnungen des Beamtenpension Bund Rechners ein Grundgehalt von 4.357,53 EUR zuzüglich einen Familienzuschlag von 237,94 EUR erhalten. Insgesamt anstand ihm eine Brutto Beamtenbesoldung von 4.595,47 EUR zukommen, von denen jedoch die gesetzlichen Abzüge in Höhe von 1145,67 EUR abgezogen werden. Der Beamtenbesoldung hinzugerechnet werden würde noch das Kindergeld in Höhe von 388 EUR. Somit ergibt sich dann nach den Berechnungen des Beamtenversorgung Bund Rechners eine Beamtenbesoldung als Auszahlungsbetrag von 3.837,80 EUR.

Wichtig: Der Beamtenversorgung Bund Rechner bzw. der Bezügerechner ermittelt eine fiktive mögliche Beamtenbesoldung nach Ihren Angaben und nach der Besoldungstabelle vom 01.04.2019. Das Ergebnis des Rechners stellt nur einer annäherndes Ergebnis dar und muss nicht mit die tatsächlich erhaltenen Besoldung übereinstimmen.

Siehe auch:

Folgende weitere Rechner stellen Ihnen für Ihre Berechnungen zur Verfügung:

TVöD Rechner
Entgelt Rechner
Bezüge Rechner
Beamtenbesoldung Rechner
Urlaubstage Rechner

Pfändungsrechner
Abfindungsrechner

Kategorie: Glossar
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