Kautionsrückzahlung frist
Bei der Kautionsrückzahlung handelt es sich um einen normalen zivilrechtlichen Anspruch, für den die Regelverjährung von 3 Jahren gilt. Fristbeginn ist immer der 31.12 des Jahres, in dem .Mietkaution Rückzahlung: Fristen, Abzüge & Rechte
Die Kaution ist einer Bestandteil des Mietvertrages. Diese Sicherheitsleistung, die der Mietpartei an den Vermieter bezahlt, beträgt in der Regel maximal drei Kaltmieten. Sie muss vom Vermieter an marktüblichen Konditionen auf einem separaten Kautionskonto angelegt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt es dann dazu, die Kaution zurückzubekommen. Daher befasst sich dieser Ratgeber rund um das Thema Mietkaution Rückzahlung!
Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
Sobald das Mietbeziehung beendet ist und alle Forderungen beglichen wurden, ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Kaution samt Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss?
Es liefert leider keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Zeitpunkt der Rückerstattung. Der Zeitpunkt hängt immer vom konkreten Fall ab. Bestehen zum Ende des Mietverhältnisses weiter Forderungen an den Mieter (Nachbesserungen bei der Renovierung, Mietschulden, Nachzahlungen bei den Betriebskosten) kann der Vermieter die Mietkaution teilweise oder komplett einbehalten. Ansprüche weg Mietverhältnissen verjähren im Allgemeine innerhalb von sechs Monaten, daher sollte die Kaution spätestens zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt sein.
Zur Überprüfung seiner Ansprüche an den Mietpartei (offene Betriebskostenrechnung, Schäden an der Wohnung) steht dem Vermieter vor Rückgabe der Kaution eine angemessene Prüffrist zu. Es gibt hierzulande keine gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist. Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden und die Frist vom jeweiligen Einzelfall abhängig gemacht. Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses mindestens drei Monate vergangen, sollte der Mieter die Mietkaution schriftlich vom ehemaligen Vermieter einfordern.
Wenn die Forderungen des Vermieters nach Ansicht des Mieters nicht rechtens sind und weigert sich dieser trotz Aufforderung, die Mietkaution zurückzuzahlen, dann kann der Mieter die Kautionsabrechnung einklagen. Anzumerken gültig es zudem, dass auch Schäden an der Wohnstätte laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses verjähren. Eine Ausnahme stellen offene Betriebskostenabrechnungen dar. Hier kann der Vermieter einen Teil die Kaution so lange zurückhalten, bis die Betriebskostenabrechnung fallend ist.
Falls der Vermieter bei der Kaution offene Ansprüche aufrechnen möchte, muss er dem Mieter schriftlich eine Abrechnung zukommen lassen. Auf der Abrechnung muss das Höhe der Mietkaution einschließlich der Zinsen ersichtlich bestehen. Die Höhe der Gegenforderungen muss zudem nachvollziehbar dargelegt und verrechnet werden.
Wann bekommt man die Kaution nicht zurück?
Wie bereits angeführt, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution so lange einbehalten, bis das Nebenkosten vollständig abgewickelt sind. Der Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Kaution wird erst fällig, wenn feststeht, dass der Vermieter an den "alten" Mieter keine Forderungen mehr hat. Gründe für das Einbehalten die Mietkaution sind zum Beispiel, ein Mietrückstand, nicht gezahlte Nebenkosten, eine erwartete Nachzahlung aus der noch vorzunehmenden Betriebskostenabrechnung, etc. Des Weiteren Schäden und Mängel an der Wohnung, welche der Mieter zu verantworten hat. Dem Mieter steht es frei, die Schäden an eigene Kosten zu beheben. Der Vermieter darf Mietschulden mit der Kaution verrechnen und er ist obendrein dazu berechtigt, die Kaution bis zu der Höhe der Rückstände einzubehalten.
Hat der Vermieter kein Recht an Einbehalt der Kaution (Betriebskostenabrechnung schon erstellt, kein Mietrückstand vorhanden), ist es sinnvoll, den Vermieter nach drei Monaten telefonisch um die Rückgabe der Kaution an bieten. Wenn das nichts hilft, sollte er dem Vermieter schriftlich per Einschreiben eine Frist von 10 oder 14 Tagen setzen. Wenn er trotzdem nicht zahlt, hilft im Allgemeinen ein "Anwaltsschreiben", damit die Vermieter seiner Verpflichtung nachkommt. Ein Rechtsanwalt kann dann entweder gegen den Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid mitwirken oder Klage auf Rückzahlung der Mietkaution erheben. TIPP: Auch der Mieterschutzbund hilft bei Kautionsangelegenheiten.
Was passiert mittels der Mietkaution im Insolvenz- oder Todesfall des Vermieters?
Ist der Vermieter zahlungsunfähig, dann ist die Kaution trotz sicher, sofern sich dieser an die gesetzliche Auflage gemäß § 551 Absatz 3 gehalten hat und die Kaution auf ein extra Kautionskonto eingezahlt wurde. Der Vermieter kann das Geld dann nämlich ohne Zustimmung des Mieters nicht auf ein Privatkonto übertragen. Liegt die Mietkaution allerdings auf dem privaten Konto des Vermieters, ist sie als Teil der Insolvenzmasse in Gefahr. Selbst wenn beim Insolvenzgericht Anspruch an die Kaution geltend gemacht wurde, werden Mieter oder nur sehr wenig oder im schlimmsten Fall gar nichts davon zurückerhalten. Wurde die Kaution allerdings in Form einer Mietbürgschaft eingebracht, dann floss kein Bar, denn der Vermieter erhielt eine Bürgschaftsurkunde.
Im Todesfall des Vermieters gibt es entweder per Testament oder Gesetz einen Rechtsnachfolger, der die Kautionskonten erbt. Der Mietverhältnis bleibt auch unter einem neuen Vermieter gültig. Das Erben dürfen die Mietkaution ebenso nicht zweckentfremden. Am Nachlassgericht erhalten Mieter Auskunft, wer nun die neuen Vermieter sind.
Ist eine Mietkautionsbürgschaft eine Alternative zur Kaution?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine alternative Mietsicherungsleistung, bei der die Vermieter genauso abgesichert ist wie mit einer Barkredit. Bei der Bürgschaft zur Sicherstellung der Mietkaution ist die absichernde Bank (Hausbank) oder eine Versicherung Bür. Kann der Mieter nicht mehr zahlen, springt das Bank mit einer (begrenzten) Zahlung von bis an drei Monatsmieten ein. Der Vermieter muss allerdings mittels der Kautionsbürgschaft anstelle der Barkaution einverstanden sein.
Hat die Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses keine weiteren Forderungen mehr an seinen ehemaligen Mieter und wurde eine Kautionsbürgschaft als Sicherungsleistung gewählt, so muss er an der Bürgschaftsurkunde eine Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit diesem Dokument kann der Mieter dann bei der Bank (Versicherung) die Bürgschaft kündigen. Hat der Vermieter allerdings weiter Forderungen, dann muss er diese beim Bürgen geltend machen. Der Mieter bekommt dann in der Regel eine gewisse Frist, um diese Ansprüche zu widerlegen. Im Schadensfall zahlt der Bürge bei einer Kautionsbürgschaft Geld an den Vermieter aus. Diesen Betrag müssen der Mieter der Bank oder Versicherung allerdings zurückerstatten.
Wie fordere ich meine Mietkaution zurück?
In der Regel ist die Rückzahlung der Kaution im Mietvertrag geregelt. Siehe erfolgt üblicherweise innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Mietkaution wird vom Vermieter an ein separates Kautionskonto einbezahlt. Entstandene Zinsen müssen den Mietern ebenfalls auf sein Konto überwiesen werden. Kommt der Vermieter der Pflicht zur Rückerstattung der Kaution nicht freiwillig nach, dann sollte der Mieter das Mietkaution schriftlich einfordern. Im Internet gibt es für Mieter Musterbriefe als Vorlage zur Rückforderung ihrer Kaution. In diesen Musterschreiben wird dem Vermieter eine Frist für die Überweisung der Kaution einschließlich angefallener Zinsen gesetzt. Die Musterbriefe können nur als Formulierungshilfe dienen. Bei Problemen sollten sich Mieter an eine Anwältin/einen Anwalt oder an den Mieterschutzbund wenden.
Im Todesfall des Vermieters gehen alle Rechte und Pflichten, dazu gehört auch die Rückerstattung der Mietkaution an dessen Erbinnen/Erben über. Für die Mieter ändert sich nichts, außerhalb dass die Kaution nun von einer anderen Person zurückerstattet wird.
Fazit: Mietkaution Rückzahlung - alles, was du wissen musst!
Gesetzlich gibt es keine genauen Regeln, für den exakten Zeitpunkt, an dem die Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet werden muss. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Eventuell liefert es noch Forderungen des Vermieters gegen den Mietpartei, die beim Auszug bislang nicht fällig waren. Dann darf er die Kaution auch über die sechsmonatige Frist hinaus einbehalten. Nachzahlungsforderungen wie offene Betriebskosten können in einem solchen Fall von der Kaution abgezogen werden, damit die Mietkaution ihrer Sicherheitsfunktion gerecht wird.