Wieviel abzüge bei steuerklasse 3
Brutto-Netto-Berechnungen für die Steuerklasse 3. Die Lohnberechnungen für die Steuerklasse 3 sind nur ungefähre Anhaltspunkte, da die Berechnungsgrundlagen nicht alle individuellen .Das Einkommenssteuergesetz (EStG) legt fest, welche steuerpflichtigen Personengruppen in Deutschland wie besteuert werden. Wer in Deutschland wohnt und angestellter Arbeitnehmer ist, muss Lohnsteuer zahlen.
Eine Ausweich gilt für Minijobs, Nebenjobs und Ferienjob, denn hierfür sind in aller Regel keine Steuern abzuführen, soweit das Gehalt im Jahr unter dem Grundfreibetrag liegt.
Je nach Steuerklasse und Gehalt müssen allerdings auch manche angestellten Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlen. Gerade in Steuerklasse III ist dies bei sehr geringen Einkommen die Fall. Wer um die 1.700 Euro brutto im Monatlich verdient, muss in dieser Steuerklasse keine Steuern zahlen.
Wir erklären in diesem Ratgeber, wann Steuerklasse III sinnvoll ist und welche Arbeitnehmer diese Lohnsteuerklasse wählen kann. Außerdem gehen wir auf die Freibeträge in dieser Steuerklasse ein. Darüber hinaus klären wir auf, dunkel eine Steuererklärung einzureichen ist oder nicht.
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FAQ: Steuerklasse III
Im Steuerrecht wird zwischen insgesamt sechs Lohnsteuerklassen differenziert.
Diese Steuergruppe richtet sich an eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, das nicht dauernd voneinander getrennt leben und sehr verschiedene Einkommen haben. Derjenige mit dem höheren Gehalt wird in die Steuerklasse III eingruppiert.
Die Steuerklasse III funktioniert ausschließlich kombiniert mit der Steuerklasse V. Die Partner mit dem geringeren Einkommen gehört in das Klasse V, der andere in die Klasse III.
Wer wird in Lohnsteuerklasse III eingruppiert?
Manche Personengruppen können wählen, in welcher Steuerklasse sie sich wiederfinden möchten. Das gilt insbesondere für verheiratete Paare, denn diesen stellen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Steuerklassen offen. All diese Optionen haben gemein, dass am Ende des Jahres eine Steuererklärung einzureichen ist.
In Steuerklasse III können sich folgende Personengruppen einsortieren lassen:
- Verheiratete Arbeitnehmer; ein Ehegatte erhält dann die Steuergruppe III, der andere Lohnsteuerklasse V.
- Verwitwete Arbeitnehmer; wobei der Ehepartner im selben Jahr oder im Vorjahr verstorben sein muss.
Leben Eheleute dauerhaft getrennt, so müssen diese die Steuerklasse wechseln. Dies ist dem Finanzamt am Ende des Jahr, in welchem sich die Ehegatten trennten, mitzuteilen. Das Kombination aus III und V ist dann nicht mehr möglich. Sofern sich die Lebensumstände hingegen nicht ändern, können Sie die Steuerklassen einmal im Jahr wechseln.
Lohnsteuerklasse III und V: Nur in dieser Kombination möglich
Entscheiden sich Eheleute dazu, dass ein Partner die Steuergruppe III erhalten soll, so wird der andere Ehegatte automatisch in die Lohnsteuerklasse V einsortiert. Zu beachten ist bei dem Wechsel der Steuerklasse, wer welche Steuergruppe nimmt.
Die Steuerklassen III oder V können nur in Kombination gewählt werden. Dies lohnt sich, wenn das Eheleute ein sehr unterschiedliches Einkommen erzielen. Der Ehepartner mit den höheren Einkommen wählt dann die Steuerklasse III, während der GeringverdienerLohnsteuerklasse V nimmt.
Ziel ist, dass vom höheren Einkommen möglichst wenig abgezogen wird, während das Steuerlast in Steuerklasse V sehr hoch ist.
Möglich ist dies, weil in Steuerklasse III sämtliche Freibeträgefür beide Ehepartner beachtet werden, hingegen in Lohnsteuerklasse V fast kein Freibetrag mehr anrechenbar ist.
Wer sich nun mittels Blick auf die Steuertabelle wundert, wie viel – oder besser gesagt wenig – in Steuerklasse V überbleibt, dem sei gesagt, dass der Gewinn, welcher aus der Kombination erzielt wird, so hoch sein kann, dass dieser die hohe Steuerlast in Steuerklasse V übersteigt.
Zwar fallen in Steuerklasse V sehr hohe Lenken an, allerdings wirkt sich der Einkommensverlust nicht so extrem aus, wie der Steuervorteil, welcher durch das Steuerklasse III garantiert wird. Die geringe Steuerbelastung in Steuerklasse III wird somit bei großen Einkommensdifferenzen den Einkommensverlust aus der Lohnsteuerklasse V übersteigen. Dabei gilt sogar: Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Steuervorteil.
Steuerklasse III und V oder IV und IV: Wann wählen Verheiratete welche Kombination?
Generieren Ehepartner ein gleichwertiges Einkommen oder wollen die hohen Steuern in Steuerklasse V umgehen, so kann auch die Kombination aus der Steuerklasse IV und IV gewählt werden. Optional kann das Faktor-Verfahren hinzugezogen werden, dann wird die Lohnsteuer an beide Ehegatten gleich verteilt.
Abzüge bei Steuerklasse III: Doppelt Grundfreibetrag
In Steuerklasse III sind die Abzüge besonders gering, da viele Freibeträge angerechnet werden können. Besonders die doppelte Grundfreibetrag kommt hier zum Tragen, denn es werden beide Grundfreibeträge der Ehegatten beachtet. Entsprechend entfällt in Steuerklasse V der Grundfreibetrag.
Wählen Partner die Kombination aus den Steuerklassen III und V, so ist am Ende des Jahres eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Freibeträge der Steuerklasse III: Diese Ersparnis ist drin
Wir zeigen nun für die Steuerklasse III in folgender Tabelle die anrechenbaren Freibeträge 2025:
| Freibetrag | in Euro für 2025 |
|---|---|
| Vorsorgepauschale | abhängig vom Bruttoeinkommen |
| Kinderfreibetrag | 6.672 (pro Elternteil) |
| Freibetrag für Betreuung, Ausbildungsbedarf und Erziehung | 1.464 (pro Elternteil) |
| Sozialausgabenpauschbetrag | 36 |
| Arbeitnehmerpauschale/Werbungskosten | 1.230 |
| Grundfreibetrag | 12.096 |
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Über den Autor
Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihre breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.
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