Schwanger alleine arbeiten

Schwangere dürfen alleine arbeiten, sie müssen aber jederzeit weg können, wenn es gesundheitliche Probleme gibt - du hast einen Schlüssel, du kannst weg. Dass im Notfall .

Schwanger arbeiten: Das ist zu beachten

Arbeiten in der Schwangerschaft: Zulässige Arbeitszeiten

Sobald Arbeitgeber von einer Schwangerschaft Kenntnis erhalten, haben sie die Aufgabe, selbst an Beschäftigungsverbote und -beschränkungen zu halten, die im Mutterschutzgesetz geregelt sind, um die werdende Mama und das ungeborene Baby zu schützen.

Höchstarbeitszeit

Von morgens bis abendstunde im Büro sitzen, um eine Präsentation vorzubereiten oder ein Projekt abzuschließen – wer schwanger ist und arbeiten geht, für den ist das Anhäufen von Überstunden passé. Schwangere dürfen nicht länger als achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in die Doppelwoche (Zeitraum von zwei Wochen, Sonntage eingerechnet) arbeiten.3

Bei Minderjährigen reduziert sich die Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden täglich beziehungsweise nicht mehr als 80 Stunden pro Doppelwoche. Nach der geleisteten, maximalen täglichen Arbeitszeit steht schwangeren Arbeitnehmerinnen eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu.4

Sonn- und Feiertage

Arbeitgeber dürfen Schwangere nur zur Sonn- und Feiertagsarbeit einteilen, wenn

  • die Arbeitnehmerin ausdrücklich damit einverstanden ist,
  • der Chef gewährleistet, dass sie nicht alleine arbeitet,
  • es für die Schwangere in der darauffolgenden Woche einen Ersatzruhetag gibt.

Außerdem muss Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) greifen.5 Darin sind zugelassene Ausnahmen vom allgemeinen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit aufgeführt, die beispielsweise für Beschäftigte in Not- und Rettungsdiensten, Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder in Gaststätten gelten. Vereinfacht bedeutet das: Bestimmte Personengruppen dürfen in der Schwangerschaft auch sonn- und feiertags arbeiten, wenn die oben genannten Punkte zutreffen.

Nachtarbeit

Nichts zu rütteln ist an dem Zeitraum zwischenraum 22 und 6 Uhr, Arbeiten in der Schwangerschaft ist dann nicht erlaubt.6Für die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr gibt es eine Sonderregel:7 Nur, wenn folgende Punkte zutreffen, kann einer Beschäftigung in diesem Zeitraum nachgegangen werden:

  • die Arbeitnehmerin möchte in diesem Zeitraum arbeiten
  • aus Sicht des Arztes spricht nichts dagegen
  • die Schwangere ist nicht alleine an ihrem Arbeitsplatz

Zudem mühelen Arbeitgeber ein Genehmigungsverfahren für die Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr einleiten. Je nach Bundesland sind für die Prüfung die Gewerbeaufsichtsämter oder staatlichen Arbeitsschutzämter zuständig. Eine Auflistung nach Bundesländern finden Sie an der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.