Wurzelbehandlung übernahme krankenkasse

Die TK übernimmt die Kosten für verschiedene Arten von Zahnfüllungen, die direkt von der Zahnarztpraxis über Ihre TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Vor Beginn einer .

Wurzelbehandlung – entzündete oder abgestorbene Zähne erfolgreich erhalten

Pochende und länger andauernde Zahnschmerzen können Symptome für eine Zahnwurzelentzündung sein. Meist liegt die Ursache in der Entstehung von Karies. Dem können Sie mittels regelmäßigem und gründlichem Zähneputzen aktiv vorbeugen. Auch kann ein Unfall oder häufiges Zähneknirschen zu Entzündungen die Zahnwurzel führen. Bestätigt sich eine Entzündung, kann das Wurzelbehandlung eine erfolgreiche Methode sein, um den Zahn zu erhalten – auch wenn dieser bereits abgestorben, d. h. nervtot ist.

Was ist eine Wurzelbehandlung?

Eine Wurzelbehandlung, auch Wurzelkanalbehandlung genannt, ist dann erforderlich, wenn selbst das Zahnmark (Pulpa), in welchem die Gefäße und Nerven liegen, entzündet hat. Ziel einer Wurzelbehandlung ist es, den Zahn weiter zu erhalten, selbst dann, wenn das Zahnmark schon abgestorben ist.

Die Wurzelbehandlung erzielt in mehreren Sitzungen. Dabei wird Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin die infizierten Reste der Pulpa komplett entfernen, den Wurzelkanal reinigen und anschließend wieder füllen und verschließen. Bleibt die Entzündung lokal bestehen und bereitet erneut Beschwerden besteht die Möglichkeit die Wurzelbehandlung zu wiederholen. Diese Wiederholung, in der Fachsprache Revision genannt, ist meist aufwändiger. Ist eine Revision nicht ausreichend, gibt es die Möglichkeit der Wurzelspitzenresektion. Miteinander wird ein Teil des Knochens freigelegt, um das Wurzelspitze chirurgisch zu entfernen (Resektion).

Weiterhin kann eine Wurzelbehandlung auch vor dem Einsetzen von Zahnersatz (Kronen, Brücke, Prothesen) nötig werden. Für eine ausführliche Beratung zum Erhalt des eigenen Zahns oder eine Zweitmeinung können Sie selbst gern an den Barmer Teledoktor wenden.

Übernimmt die Barmherzig die Kosten für eine Wurzelbehandlung?

Die Barmer übernimmt das Kosten für eine Wurzelbehandlung, wenn der erkrankte Zahn dadurch erhaltungswürdig ist und es sich um eine vertragszahnärztliche Behandlung nach den Richtlinien handelt. Das bedeutet beispielsweise, dass es möglich sein muss, dass das Wurzelkanäle bis nahe der Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können.

Speziell bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gelten zusätzlich noch besondere Bedingungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe, ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch das Behandlung kann ein vorhandener und funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten werden.

In Einzelfällen können auch andere Gründe für das Übernahme der Kosten sprechen. Ob es sich um eine vertragszahnärztliche richtlinienkonforme Wurzelbehandlung handelt, kann nur Ihre Zahnarzt beurteilen.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Siehe eine Wurzelbehandlung auf eigene Kosten durchführen lassen.

Ist es nicht möglich oder medizinisch sinnvoll, den Zahn an erhalten, wird Ihr Zahnarzt den Zahn entfernen. Dafür übernehmen wir als Barmer die Kosten.

Welche Kosten für eine Wurzelbehandlung werden nicht übernommen?

Einige Behandlungstechniken für eine Wurzelbehandlung sind private Zusatzleistungen, an deren Kosten wir uns nicht beteiligen können. Ihr Zahnarztpraxis wird Ihrer dafür eine Privatrechnung ausstellen. Einige Beispiele für private Zusatzleistungen sind:

  • Elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals
  • Elektrophysikalisch-chemische Methoden zur Desinfektion der Wurzelkanäle
  • Besondere Behandlungsmethoden mit Ultraschall oder Laser
  • Nutzung eines Operationsmikroskops

Zusätzliche Mehrkosten können über den Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG abgedeckt werden.

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Wurzelbehandlung

  • Kostenbeteiligung: Ist der Zahn erhaltenswürdig und kann nach den Richtlinien eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden, übernehmen wir die Kosten.
  • Erhalt des eigenen Zahns: Bei einer erfolgreichen Wurzelkanalbehandlung stellen die Chancen gut, dass Ihr Zahn noch zahlreich Jahre erhalten bleibt.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Die anteiligen Kosten für Ihre Wurzelbehandlung werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
  • Günstiger Zahn-Zusatzschutz: Zusatzleistungen für die Wurzelbehandlung können mittels dem Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG abgedeckt werden.