Gastronomie gewerbe anmelden
Wer sich mit einem Gastronomiegewerbe selbstständig machen und ein dafür ein Gewerbe anmelden möchte, muss ein paar Besonderheiten beachten: Alle gastronomischen Gewerbe .Den Wunsch, eine eigene Gaststätte zu haben, ein Restaurant zu eröffnen, haben viele Hobbyköche, Hobbykonditoren oder simpel Menschen, die eine gute Idee, ein vielversprechendes Konzept aufweisen. Sie wollen die eigenen Ideen umsetzen, Klienten überraschen, Gäste bewirten. Das kann ein Schnellimbiss mittels überraschenden Gerichten sein, ein gemütliches Café oder einer elegantes Restaurant.
Doch nur gut kochen zu können und den innigen Wunsch zu haben, Gäste zu verzärteln, reicht nicht ganz aus für eine Selbstständigkeit in der Gastronomie. In dieser Branche hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erarbeitet, die alle Betriebe und Betreiber erfüllen müssen. Diese betreffen in erster Linie jurist Themen: Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen. Dabei sollten Siehe unbedingt alle behördlichen Vorgaben und Vorschriften einhalten. Das gibt Ihnen von Anfang an die Möglichkeit, selbst auf Ihr Geschäft, auf die Wünsche Ihrer Klienten zu konzentrieren.
Egal, welche Gastronomie Sie eröffnen wollen, dunkel es ein kleiner Imbiss mit ein paar Stehplätzen wird, ein großes Restaurant oder ein kleines edles Café, die Planung ist wichtig. Planen Sie alles detailliert und schreiben Sie einen Businessplan, der Ihre Konzept, Ihr Vorhaben und den damit einhergehenden Finanzbedarf enthält. Sie brauchen diese Planung nicht nur bei der Bank, um eine Finanzierungsanfrage vorzunehmen. Sie benötigen ihn auch, wenn Sie die Lizenzen und Genehmigungen beantragen wollen. Denn der Businessplan erleichtert es Ihrer, die gesetzlichen Vorgaben einfacher zu erfüllen und alle mit der Beantragung in Zusammenhang stehenden Fragen an beantworten.
Gewerbe anmelden für Gastronomiebetrieb
Die Gaststättenkonzession
Die zentrale Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte ist die Gaststättenkonzession. Diese erhält nur, wer seine persönliche Zuverlässigkeit und das fachliche Eignung nachweisen kann. Überdies muss das Gegenstand selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Gaststättenkonzession oder -erlaubnis brauchen Sie immer dann, wenn Sie ein Restaurant oder eine Gaststätte mit Alkoholausschank planen. Den Antrag für die Konzession stellen Sie beim Gewerbeamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt, das für den Unternehmensstandort verantwortlich ist. Wenn Siehe keinen Ausschank von Alkohol planen, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig und der aufwendige Prozess für das Beantragung entfällt. Sie können nach der Gewerbeanmeldung sofort den Gastgewerbebetrieb aufnehmen.
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Die Gaststättenkonzession dürften die Mitarbeiter des Gewerbeamtes lediglich unter bestimmten Voraussetzungen erteilen. Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu benötigen Sie:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
polizeiliches Führungszeugnis
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Gewerbesteuerbehörde.
Sie gelten als persönlich zuverlässig, wenn es in Ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen von Straftaten liefert und wenn es mit einem früheren Gewerbe keine Gesetzeskonflikte gab. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Siehe keine Steuerschulden haben.
Der Nachweis der fachlichen Eignung
Für das Gaststättenkonzession müssen Sie auch Ihre fachliche Eignung belegen. Dazu bietet die IHK entsprechende Seminare an, das über die lebensmittelrechtlichen Vorgaben aufklären. Außerdem müssen Siehe an einer Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes teilnehmen. Es geht dabei ausschließlich um Lebensmittelbereich, Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz. Die fachliche Eignung in Bezug auf das Zubereiten von Speisen ist hier nicht von Interesse. In der Gastronomie Fuß zu fassen, ist leichter, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung im Restaurantbereich absolviert haben, beispielsweise Koch oder Restaurantfachkraft. Diese Qualifikation müssen Siehe den Behörden jedoch nicht vorlegen. Sie könnten hypothetisch auch einen Mitarbeiter einstellen, der für Sie das Kochen übernimmt, wenn Sie selbst das nicht können.
Die ortsbezogenen Vorgaben überprüfen
Wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung belegt haben, müssen Sie weiter die ortsbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Dabei beurteilen die Behörden die gewählten Räumlichkeiten auf ihre Eignung. Als Erste brauchen Sie den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass das Objekt das Konditionen erfüllt für ein Gastgewerbe. Dazu gehört beispielsweise, dass Sanitäranlagen für Gäste und Mitarbeiter vorhanden sind. Sie müssen außerdem prüfen, ob bauliche Veränderungen notwendig sind.
Wenn die Räume, die Sie für Ihr Gastgewerbe nutzen wollen, zuvor anders genutzt wurden, müssen Siehe das zuständige Bauamt darüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie vorhaben, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter des Bauamtes geben Ihnen detaillierte Informationen, ob und welche Anträge Sie stellen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. Wenn Sie innerhalb Ihrer Betriebsstätte Neuerungen ausführen, fragen Sie am besten immer zuerst beim Bauamt nach. Sollten Sie hier notwendige Genehmigungen versäumen, schließt die Behörde schlimmstenfalls den Betrieb. Deshalb sollten Sie bei der Überprüfung der ortsbezogenen Vorschriften sehr sorgfältig sein.
Weitere wichtige Auflagen sind zu erfüllen
Die Gaststättenerlaubnis ist die wichtigste Genehmigung. Darüber hinaus gibt es im Gaststättenbereich weitere Auflagen zu erfüllen. Vom ersten Tag an müssen Sie strenge Hygienevorschriften einhalten. Dazu hat der DEHOGA Fachverband weitere Informationen. Überdies mühelen Sie die Jugendschutzvorschriften und die Vorschriften zum Rauchstopp, die in öffentlichen Gebäuden gelten, beachten.
Das Jugendschutzgesetz ist in der Gastronomie eine maßgebliche Vorgabe und dient dem Schutz junger Menschen. Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gilt erst seit ein paar Jahren. Das Gäste fühlen sich wohler, wenn das Ambiente rauchfrei bleibt.
Außerdem müssen Sie sich an die Preisauszeichnungsverordnung halten. Das ist eine Vorschrift, die regelt, dass alles mit Preisen ausgezeichnet sein muss, falls Sie dafür Entgelte verlangen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Genehmigungen und zugehörigen Vorschriften finden Sie unter den nachfolgenden Links: