Privatuni finanzieren

Um ein Studium an einer Privathochschule zu finanzieren, bieten sich verschiedene Möglichkeiten: ein Scholarship der Hochschule als Stipendium oder Darlehen, ein Stipendium .

Den privaten Hochschulen haftet der Ruf an, für Studenten ohne eigenes Kapital nicht leistbar zu bestehen. Jedoch gibt es verschiedene Wege, das Studium an Privatuniversitäten zu finanzieren. In einem Dualen Studium an einer privaten Hochschule beispielsweise bekommen die Studenten bereits ein Gehalt. Doch haben Studenten an Privathochschulen oder im Dualen Studium  auch Anspruch auf BAföG?

Die Studienfinanzierung mittels BAföG

Etwa 45.000 EUR kostet das Studentenleben mittels 10 Semestern durchschnittlich. Laut einer Erhebung der Studentenwerke benötigt ein Student dafür im Mittel 864 Euro pro Monat. Diese Kosten müssen Studieninteressierte erst einmal aufbringen. Neben der Finanzierung durch die Eltern, einen oder mehrere Nebenjobs sowie Stipendien, ist das Ausbildungsförderung (Kurzform für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) eine wesentliche Quelle des Unterhalts. Das BAföG wird zur Hälfte als Kredit gewährt, den Absolventen ohne Zinsen einige Jahre nach dem Abschluss der Ausbildung zurückzahlen mühelen. Die andere Hälfte gilt als staatlicher Zuschuss; siehe muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für den BAföG-Anspruch

Der Anspruch auf BAföG besteht laut dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur dann, „wenn […] die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen“. Daher werden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einnahmen von Ehepartnern oder Eltern angerechnet (vgl. § 11 Abs. 2 BAföG). Vom individuellen Einkommen der Väter können, in Abhängigkeit von der Familiensituation, verschiedene Freibeträge abgezogen werden (z. B. Unterhaltsverpflichtungen). Eine Sonderform der Unterstützung stellt das elternunabhängige BAföG dar. Dieses wird dann gewährt, wenn Studenten zu Beginn der Hochschulausbildung bereits mindestens fünf Jahre (oder nach einem ersten Studium drei Jahre) berufstätig waren. Detaillierte Informationen finden selbst im Interview mit dem Rechtsanwalt Peter Deutschmann.

Förderfähigkeit eines dualen Studiums

Bei einem regulären Vollzeitstudium an einer Hochschule oder Fachhochschule haben Studierende Anspruch auf BAföG inner der genannten Höchstgrenzen. Dies gilt auch für andere Studiumsarten. Im dualen Studienmodell, das auch an privaten Hochschulen wie der „IUBH Duales Studium“ möglich ist, arbeiten die Studenten bereits in einem Betrieb mittels. Sie erhalten hierfür einen Lohn und können diesen zur Deckung möglicher Studiengebühren nutzen. Auch bei einem dualen Studium haben Studierende Anspruch auf BAföG.

Hochschulen als private Bildungsträger

Hochschulen in privater Trägerschaft (private Hochschulen) haben durch eine staatliche Anerkennung (Akkreditierung) das Recht erworben, genauso wie reguläre Universitäten Prüfungen abzunehmen und Hochschulgrade zu verleihen. Diese Einrichtungen finanzieren sich selbst und erheben daher Studiengebühren. Auch hier ist eine Förderung durch das BAföG möglich und dies zu den gleichen Konditionen wie bei einem Studium an die staatlichen Hochschule. Die Studiengebühren werden allerdings nicht durch das BAföG finanziert. Das BAföG soll dem Lebenshaltung dienen und es fällt nicht höher aus, nur weil der Studierende Studiengebühren leisten muss. Diese mühelen die Studenten anderweitig aufbringen. Auf Antrag verschiebt selbst jedoch die Grenze für das eigene Einkommen. Das Studierenden können die Studiengebühren als Härtefall geltend tun und dadurch mehr hinzuverdienen. Dies regelt das Bafög §14a, welches über die Regelleistungen hinausgehende Erleichterungen vorsehen. Bei dem sogenannten Härtefallbetrag wird das erzielte Einnahmen des Studenten teilweise nicht auf das BAföG berechnet, auch über die Verdienstgrenze hinaus. Ebenso kann einer Härtefall bestehen, wenn das BAföG zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht (etwa bei hohen Reisekosten). Hier kann die Gemeinde ergänzend ALG II als Darlehen gewähren.

Bei diesen Sonderregelungen handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen, sodass keine allgemeingültigen Vorgaben und Maximalgrenzen existieren. Ansprechpartner ist das örtliche BAföG-Amt. Häufig geben private Hochschulen bereits auf Ihrer Website Hinweise an Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums.

Insgesamt kann es sich sowohl für Studenten an privaten Hochschulen als auch für Studierende in einem dualen Studiengang lohnen, BAföG zu beantragen. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, können angehende Studenten vorher beim zuständigen BAföG-Amt erfragen.

Autor/in: Antje Fachmann
Veröffentlicht am 25. August 2014

Tags: BAföG, HR, Privathochschule, Studienfinanzierung