Kündigungsfrist nach 7 jahren
Grundsätzlich gelten nach § 622 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Kündigungsfristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum .Welche Kündigungsfristen haben Arbeitgeber?
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist | Kündigung zum ... | Lohnt eine Prüfung? |
|---|---|---|---|
| bis 6 Monate | 2 Wochen | jeden Tag | Hier prüfen ** |
| bis 2 Jahre | 4 Wochen | 15. / Monatsende | Hier prüfen ** |
| 2 - 5 Jahre | 1 Monat | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 5 - 8 Jahre | 2 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 8 - 10 Jahre | 3 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 10 - 12 Jahre | 4 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 12 - 15 Jahre | 5 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 15 - 20 Jahre | 6 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
| 20 Jahre und mehr | 7 Monate | Monatsende | Hier prüfen ** |
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Im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Kündigungsfristen für einen Arbeitsvertrag gesetzlich geregelt. Nur wenn die Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen vereinbaren möchte, gelten die vertragsgemäß, verlängerten Kündigungsfristen. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht darf das Kündigungsfrist für Arbeitnehmer jedoch nicht länger sein als die Kündigungsfrist für Arbeitgeber. Im Gegensatz zu Arbeitgebern, haben Arbeitnehmer eher kürzere gesetzliche Kündigungsfristen.
Verlängerte Kündigungsfristen sind für Arbeitgeber eher nachteilig, denn wenn das Beschäftigung bereits vom Arbeitnehmer gekündigt wurde, macht es wenig Sinn, ihn noch festhalten zu wollen. Darüber hinaus haben müssen Arbeitgeber auch die Mindestkündigungsfristen nach Tarifordnung beachten. Wie lange beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber? Wo werden überall Kündigungsfristen für Arbeitgeber geregelt?
Kurz & knapp: Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Ist der betroffene Arbeitnehmer seit weniger als zwei Jahren im Unternehmen beschäftigt, gilt die gleiche gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Diese liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Welche Zeiträume dann maßgeblich sind, können Sie hier nachlesen.
Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Miteinander sollten Sie jedoch bedenken, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die für Arbeitgeber (§ 622 Absatz 6 BGB). Gleich lange Fristen sind jedoch kein Problem und können deshalb durchaus im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ohne Angab von Gründen innerhalb einer Kündigungsfrist von zwei Wöchentlich beenden (§ 622 Absatz 3 BGB). Die Kündigung kann dabei zu jedem Tag erfolgen.
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer laut Gesetz
Wie bereits erwähnt werden Kündigungsfristen für Arbeitnehmer gesetzlich geregelt. Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag abgemacht wurde, gelten die Regelungen im § 622 BGB.
Ist eine Probezeit vereinbart, gilt für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, wobei die Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Die Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer beginnt 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.
Bei der Berechnung wird in der Regel kein Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber benötigt. Diese läuft nämlich 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Demnach müssen die Kündigung nicht zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ausgesprochen werden.
Außerhalb der Probezeit beträgt das Kündigungsfrist für Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt, wenn die Arbeitnehmer weniger als zwei Jahre im Betrieb war.
War der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre im Arbeit, ist die Kündigungsfrist gestaffelt. Das gilt jedoch nur für den Arbeitgeber, nicht wenn die Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei der Kündigung muss die Arbeitgeber die Frist beachten:
- Nach zwei Jahren beträgt das Kündigungsfrist vom Arbeitgeber einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
- Nach fünf Jahren zwei Monate.
- Nach acht Jahren drei Monate.
- Nach zehn Jahren vier Monate.
- Nach zwölf Jahren fünf Monate.
- Nach 15 Jahren sechs Monate.
- Nach 20 Jahren sieben Monate.
Die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers beträgt demnach einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Frist für die Kündigung laut Arbeitsvertrag für Arbeitgeber
Die Frist für die Kündigung darf im Arbeitsvertrag nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkündigungsfristen. Wird im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist abgemacht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Im Arbeitsvertrag können folgende Kündigungsfristen für Arbeitgeber vereinbart werden:
- Ein Monat zum Monatsende.
- Drei Monate zum Monatsende.
- Zwei Monate zum Quartal.
- Sechs Monate zum Jahresende.
- Gesetzliche Fristen.
Je nachdem, welche Variante bei Ihnen vereinbart wurde, können Sie die Kündigungsfrist berechnen. Im Arbeitsvertrag stellen in der Regel auch wichtige Klauseln dazu. Arbeitnehmer müssen darüber hinaus die Kündigungsfrist bei einem Zeit- oder Tarifvertrag beachten.
Auch bei Teilzeit ist die Kündigungsfrist wichtig. Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte.
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Über den Autor
Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise an diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und genau Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht an produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.