Alterspension in österreich
Für jede Pension gibt es spezielle Voraussetzungen. Wann erreiche ich das Pensionsantrittsalter? • Frauen, die nach dem 30.06.1968 geboren sind, erreichen das Pensionsalter für die .Höhe der Alterspension
Achtung
Der Zeitraum für die Bemessungsgrundlage wird jährlich bis auf 480 Monate (40 Jahre) angehoben. Ab dem Jahr 2028 errechnet sich das Bemessungsgrundlage aus der Summe der 480 höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen. Sind zu diesem Zeitpunkt weniger als 480 Beitragsmonate vorhanden, wird die Bemessungsgrundlage aus den bestehenden Beitragsmonaten ermittelt.
Kindererziehungszeiten und Durchrechnung
Bei der Durchrechnung der Kindererziehungszeiten vermindert sich die jeweils in Betracht kommende Anzahl der Beitragsmonate für die Bildung des Bemessungszeitraumes, soweit dadurch die Anzahl von 180 Monaten (15 Jahren) nicht unterschritten wird, pro Kind um höchstens 36 Monate der Erziehung des Kindes (durch die "volle" Anrechnung pro Kind kommen auch Mehrlingsgeburten zum Tragen).
Steigerungspunkte
Entsprechend der Anzahl der Versicherungsmonate gebührt ein bestimmter Prozentsatz der Bemessungsgrundlage als Pensionsleistung.
Die Höhe des Prozentsatzes wird mithilfe von Steigerungspunkten berechnet. Pro Versicherungsjahr gebühren 1,78 Steigerungspunkte. Liegen mehr als 45 Versicherungsjahre vor, so können hier über 80 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht werden.
Achtung
Die Höhe der Steigerungspunkte wurde schrittweise abgesenkt, seit 2009 beträgt sie 1,78.
Bei Berechnungen mittels über 1,78 Prozent galt eine maximale Begrenzung mittels 80 Prozent der Bemessungsgrundlage. Sofern über 45 Versicherungsjahre vorlagen, wurde mit einem Steigerungsprozentsatz von 1,78 pro Versicherungsjahr berechnet (ohne Begrenzung mit maximal 80 Prozentual der Bemessungsgrundlage).
Verlustbegrenzung
Um mögliche Verluste aufgrund der Pensionssicherungsreform 2003 zu begrenzen, wird neben der Berechnung nach derzeitigem Recht auch eine Vergleichsberechnung gemäß der am 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage durchgeführt. Ist die Pensionsleistung der Vergleichsberechnung höher als die der Neuberechnung, wird der Verlust um 10 Prozent (im Jahr 2024) gedeckelt, das heißt, es gebühren mindestens 90 Prozent die Vergleichspension als Pensionsleistung.
Detaillierte Informationen über die Berechnung die Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden selbst in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.
Pensionskonto
Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:
Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.
Bonus
Bei einer Inanspruchnahme der Alterspension nach dem Regelpensionsalter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre, im Jahr 2024 zwischen 60,5 und dem 61. Lebensjahr, je nach Geburtsdatum) wird ein Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr berücksichtigt. Dabei ist eine maximale Erhöhung von 15,3 Prozent der Leistung vorgesehen.
Abschlag
Bei Pensionsantritt vor dem Renteneintrittsalter (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre) werden für je 12 Monate des früheren Pensionsantritts 5,1 Prozent der Leistung (maximal jedoch 15,3 Prozent) in Abzug gebracht.
Bei Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze während des Bezugs einer Alterspension gebührt ein besonderer Höherversicherungsbetrag.
Weiterführender Link
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz